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Direkte Kredite als alternative Geldanlage
Das P2P-Lending, also das direkte Verleihen von Kapital über Online-Plattformen, gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Durch die Nutzung solcher Plattformen können Investoren ihre Mittel direkt verleihen und eine höhere Rendite erzielen als bei klassischen Sparprodukten. Gleichzeitig sollten Anleger die Risiken und die steuerlichen Verpflichtungen nicht außer Acht lassen.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
Die Zinserträge aus P2P-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ fallen unter die Kapitalertragsteuer und müssen dementsprechend versteuert werden. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Viele Plattformen, insbesondere internationale, führen die Steuer nicht automatisch ab, sodass Anleger selbst aktiv werden müssen.
Steuerfreie Beträge und Umgang mit Verlusten
Für P2P-Zinsen existiert der Sparer-Pauschbetrag, der einen Freibetrag für Kapitalerträge vorsieht. Die Steuererklärung muss die Zinserträge korrekt über die Anlage KAP erfassen. Kommt es zu endgültigen Kreditausfällen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Steuerliche Aspekte bei internationalen P2P-Krediten
P2P-Lending über internationale Plattformen kann die Steuererklärung komplexer machen. Einige Länder erheben auf Zinsen Quellensteuern, die unter bestimmten Bedingungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden können. Sorgfältige Dokumentation aller Einnahmen und Verluste ist entscheidend. |
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